Versicherungstipps

Infos und Tipps zu Versicherungen

KFZ-Versicherungen

Nirgendwo anders kommt es so häufig zu Unfällen wie im Straßenverkehr. Doch hier gibt es für jeden Autofahrer die Möglichkeit, sich rundum abzusichern. Vorerst ist jeder KFZ-Halter verpflichtet, eine KFZ-Versicherung abzuschließen, die die entstandenen Schäden beim Geschädigten reguliert. Ist die Schuldfrage an einem Unfall nicht geklärt, setzt sich die Haftpflichtversicherung auch für mit Sachverständigen und Gutachtern für die Aufklärung des Unfallhergangs ein.

Fahren Sie einen neuen Wagen oder haben Sie den Kauf des Wagens finanzieren lassen, sollte man die selbst verursachten Schäden am eigenen Wagen mit einer Vollkasko-Versicherung abzudecken. Verursachen Sie also mit einem Neuwagen einen Verkehrsunfall, übernimmt die Versicherung die Zahlung an die Bank, von der das Fahrzeug finanziert wurde. Ohne eine Vollkasko müssten Sie das Auto weiterhin abzahlen, obwohl es evtl. Totalschaden erlitten oder zumindest einen viel geringeren Wert hat.

Alle KFZ-Versicherungen staffeln die Beiträge u. a. nach der Unfallhäufigkeit, d. h. je länger man unfallfrei fährt, desto geringer werden die zu zahlenden Beiträge. Durch einen verursachten Unfall schnellen diese jedoch wieder in die Höhe. Auch deshalb lohnt es sich, trotz einer Vollkasko-Versicherung, aufmerksam und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

Für Schäden, wie Steinschlag oder Marderbiss, wo der Schuldige nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, tritt die Teilkasko-Versicherung in Kraft. Hier wird meist nur noch eine festgelegte Zuzahlung vom Versicherten gefordert, die unabhängig von den tatsächlichen Reparaturkosten ist.

Reiseversicherungen

Nichts ist ärgerlicher als auf Urlaubsreisen als im Ausland einen Schaden zu erleiden. Eine Regelung vor Ort ist kaum möglich, deshalb kann man bestimmte Versicherungen abschließen, die nach der Rückkehr z. b.  die Neubeschaffung abhanden gekommener Gepäckstücke ersetzen, oder im Krankheitsfall den vorzeitigen oder späteren Rückflug finanzieren. Ehe man aber zusätzliche Reiseversicherungen abschließt, sollte man seine vorhandenen Versicherungen überprüfen, ob diese Möglichkeiten durch diese vielleicht schon abgedeckt sind, z. B. durch eine Hausrats- oder Krankenversicherung.

Nicht zu verwechseln sind diese mit der Rückreise-Versicherung , die alle Reiseunternehmer verpflichtet sind, mit ihnen abzuschließen, damit sie im Falle von Insolvenz des Reiseunternehmers dennoch aus ihrem Urlaubsland wieder nach Hause kommen. Eine Reise-Rücktrittsversicherung gewährt Ihnen dagegen bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises im Falle, dass Sie die Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht antreten können.